Commentarius in Kayser Carl deß V. und deß Heiligen Römischen Reichs Peynliche Halß-Gerichts-Ordnung, worinnen umständlich, gründlich und klar außgeführet und erkläret wird, wie man den gantzen peynlichen Proceß so wohl mit Protocolliren, mit der Captur, Examiniren, Constituiren, Torquiren, und sonsten biß zu Ende ordentlich führen, als auch nach Abführ- und Schliessung desselben, allerhand Unthaten gebürlich straffen solle. Worbey der Text der völligen Peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung, und außführliche Summaria, samt einem ordentlichen Register Articulorum : wie auch einem absonderlichen und vollkommenen Indice Rerum & Verborum sich befinden. Nicht allein allen Obrigkeiten, Richtern, Urtheilern, und Rechtsgelehrten, die in Criminal-Sachen zu sprechen, oder zu thun haben, sondern auch denen Advocaten, Gerichts-Procuratoren, und denen armen Gefangenen zu ihrer Defension selbsten, höchtens nutzlich
by: Blumblacher, Christoph, active 1673
Published: (1752)